In der Prüfungsordnung werden die Aufnahmebedingungen vorgeschrieben. Diese sind:
- Der Nachweis eines mittleren Bildungsabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und jeweils der Note „ausreichend“ in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und einem der Fächer Biologie, Chemie, Physik, MNT oder Naturwissenschaftliches Arbeiten.
Zusätzlich eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung, z. B. als
Erzieher/in, Heilerzieher/in, Altenpfleger/in, Gesundheitspfleger/in oder in einem anderen Gesundheitsberuf, wie z. B. Arzthelfer/in, Zahnarzthelfer/in, MTA, PTA, BTA, Hebamme, Logopäde/Logopädin oder auch in verwandten Sozialberufen z.B. als Hauswirtschafterin.
Unten bestimmten Bedingungen, z.B. bei einer Gleichstellung des mittleren Bildungsabschlusses durch eine Berufsausbildung muss durch eine Aufnahmeprüfung nachgewiesen werden, dass die Anforderung an die Berufsoberschule voraussichtlich erfüllt werden. Näheres regelt die Prüfungsordnung.
Der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch der Oberstufe der Berufsoberschule förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren.
Besonders befähigte Bewerber mit Fachhochschulreife können unter bestimmten Bedingungen in das zweite Jahr der Berufsoberschule aufgenommen werden.
Sie können sich bereits ein Jahr vor Ausbildungsbeginn an unserer Schule bewerben. Senden Sie uns bitte dazu folgende Unterlagen:
- Anmeldeformular >steht hier zum Download als PDF bereit!
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
- beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse
- Bescheinigung über Berufsabschluss und/oder Berufstätigkeit
- 3 Lichtbilder
Fügen Sie bitte einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Wir freuen uns über eine große Anzahl von Bewerbungen und vergeben unsere Schulplätze aufgrund der von Ihnen vorgelegten Unterlagen und eines schulinternen Aufnahmeverfahrens.