|
|
Ausgebildete Altenpflegehelfer unterstützen das examinierte Altenpflegefachpersonal bei der Arbeit in stationären, teilstationären und offenen Einrichtungen der Altenhilfe. Darauf werden die Absolventen der Altenpflegehilfe in der einjährigen Ausbildung vorbereitet.
Vielen Absolventen der Altenpflegehilfeausbildung dient dieses Ausbildungsjahr als erste Station bei der Ausbildung zur examinierten Altenpflegefachkraft.
Mit dem Bestehen der Altenpflegehilfeprüfung erlangt man die Zugangsvoraussetzungen zur dreijährigen Altenpflegeausbildung (siehe "Altenpflege").
Besonders attraktiv ist es, die Ausbildung zur Altenpflegehilfskraft mit dem Gesamtnotendurchschnitt von 2,5 oder besser zu beenden. Damit erreicht man die Voraussetzung um die Ausbildung zur examinierten Altenpflegefachkraft in 2 weiteren Ausbildungsjahren zu erlangen. Somit haben leistungsorientierte Hauptschulabsolventen die Möglichkeit in drei Ausbildungsjahren das Berufsziel der examinierten Altenpflegekraft zu erreichen.
Hauptschulabschluss und
Mindestens 4 Wochen praktische Erfahrungen in den Arbeitsfeldern der Altenpflege sind erforderlich.
Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Berufsausübung durch ein ärztliches Zeugnis sowie der Ausbildungsvertrag eines von der Schule als geeignet anerkannten Trägers einer Altenhilfeeinrichtung gehören ebenfalls zu den Aufnahmevoraussetzungen.
Karin Bardonner-Bez
Fachleitung Fachschulen Altenpflege
Fon (07441) 91 09 - 27
bardonner-bez@oberlinhaus.fds-schule.de
Inge Ebert
Sekretariat
Fon (07441) 91 09 - 26
ebert@oberlinhaus.fds-schule.de